T1_technEinsatz_400x266Am 10.02.2023 kam es kurz nach 19:30 Uhr, in unmittelbarer Umgebung vom Feuerwehrhaus, zu einen Verkehrsunfall. Ein PKW erfasste im Kreuzungsbereich Hauptstraße – Fabrikgasse eine Person und schleuderte diese auf die Fahrbahn.

Um die Rettung bei den Maßnahmen zu Unterstützen wurde von der im Feuerwehr aufhältigen Mannschaft sofort damit begonnen den Unfallbereich abzusichern, und die Unfallstelle auszuleuchten unterstützen. Leider musste nach 40 Minuten die versuchte Reanimation des Patienten erfolglos abgebrochen werden. Nach dem Abtransport des Verstorbenen durch das verständigte Bestattungsunternehmen und der vollständigen Unfallaufnahme durch die Polizei wurde die Unfallsstelle gereinigt und das Unfallfahrzeug auf den Feuerwehrabstellplatz verbracht. Nach knapp 1,5 Stunden konnte der Einsatz beendet werden.
Unsere Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen.

Während des Einsatz kam es, zusätzlich zu der bereits dramatischen Situation durch fotografierende und filmende Mitbürger zu pietätlose Szenen. Dieses Verhalten ist nicht nur asozial, sondern auch strafbar.
Fotos oder Filme von Verletzten, Toten oder auch Einsatzkräften zu schießen, kann auch einen Eingriff in das Privatrecht bedeuten. Wer solche Fotos oder Filme dann in sozialen Medien veröffentlicht oder auch an Medien weitergibt muss mitunter auch mit Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen rechnen.
Mit 4.7.2018 wurde im österreichischen Nationalrat eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes beschlossen. Dabei wurden Strafen von bis zu 500 Euro für Schaulustige festgelegt, die Rettungseinsätze behindern oder Fotos von Unfallopfern machen.
Die Polizei hat Ermittlungen wegen der fotografierenden und filmenden Schaulustigen eingeleitet.



Eingesetzt FF Felixdorf:
tank1

 
Weitere Einsatzkräfte:
Polizei, Rotes Kreuz, NEF, Bestattung